UPDATE 1.Dezember 2025:
Da keine neuen Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln mehr dazugekommen sind und der saisonale Vogelzug nun nahezu abgeschlossen ist, wird der Landkreis Birkenfeld ab Dienstag, 2. Dezember 2025, die Stallpflicht für Geflügel aufheben. Dieses bestand seit dem 1. November 2025.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung der Kreisverwaltung Birkenfeld auf deren Homepage unter diesem Link: Ab 2. Dezember: Stallpflicht für Geflügel wird im Kreis Birkenfeld aufgehoben
Im Landkreis Birkenfeld wurde bei einem Wildvogel (Kranich) die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Typ H5N1) nachgewiesen. Hausgeflügelbestände sind bisher nicht betroffen.
Ab 1. November 2025 gilt im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten. Ziel ist es, eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln (z. B. Kraniche, Greif- oder Wasservögel) können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06782 / 15 8013 gemeldet werden.
Bitte fassen Sie keine toten oder kranken Vögel an!
Weitere Informationen finden Sie im Anhang sowie unter https://www.landkreis-birkenfeld.de/Pressemitteilungen/Ausbruch-der-Vogelgrippe-betaetigt-Kreisverwaltung-ordnet-Stallpflicht-fuer-Gefluegel-an.html?#substart
