Foto: Axel Munsteiner/Kreisverwaltung BirkenfeldAufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände hat die Kreisverwaltung Birkenfeld die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Teichen per Allgemeinverfügung untersagt.

(Foto: Axel Munsteiner/Kreisverwaltung Birkenfeld)

Die Regelung tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. Weitere Informationen sowie das Amtsblatt mit der Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Amtsblatt 32 des Landkreises Birkenfeld